2.6.1. Für die Version des Berufungsklägers, dass ein Turner namens «Andi» den Wagen im Unfallzeitpunkt gelenkt hat, sprechen zunächst dessen eigene Aussagen. So hat der Berufungskläger beim Eintreffen der Polizeibeamten auf der Unfallstelle sogleich erklärt, dass er bei der Kollision Beifahrer gewesen sei und ein Turner, den er im Festzelt am Turnfest kennengelernt habe, den Lieferwagen gelenkt habe. Der unbekannte Lenker habe sich nach der Kollision zu Fuss von der Unfallstelle entfernt.