Ob der Airbag nur wegen der Gurtschnalle nicht aufgegangen sei, sei offen. Das Gutachten des IRM mache Aussagen, dass der Berufungskläger in diesem Fahrzeug gesessen sei. Das könne das Gutachten bestätigen und nicht nur auf dem Fahrersitz, sondern auch auf dem Beifahrersitz habe man diese DNA-Spuren des Berufungsklägers gefunden. Das sei wichtig, da der Berufungskläger sonst nicht auf dem Beifahrersitz sitze. Der Berufungskläger habe heute sehr nachvollziehbar gesagt, dass für ihn der Turner kein Fremder gewesen sei. Er habe dieses Vertrauen in ihn gehabt.