Diese türkisfarbenen Fasern seien auf allen drei Sitzen, anzahlmässig je in etwa gleicher Grössenordnung, festgestellt worden. Aufgrund ihrer Färbung dürften diese türkisfarbenen Baumwollfasern von ein bis zwei Textilien stammen. Dies lasse somit nicht den Schluss zu, auf welchem der drei Sitze die Person mit türkisfarbenem Textil gesessen haben müsste. Da das T-Shirt des Dritten nicht als Untersuchungsgut vorliege, könne der Forensisch Naturwissenschaftliche Dienst keine Aussagen treffen, ob dieses Textil vom unbekannten Lenker oder aus dem Fundus des Beschuldigten stamme.