mit der Spurensicherung im Lieferwagen betraut worden. Es seien DNA-Abstriche ab der Drucktaste zur Gurtentriegelung des Fahrersitzes, ab der Gurtschlosszunge des Fahrersitzes sowie ab dem Lenkrad entnommen worden. Das Gutachten komme zusammenfassend zum Schluss, dass an den Abrieben ab dem Lenkrad und der Gurtschlusszunge des Fahrersitzes je ein reines DNA-Profil nachgewiesen worden sei, welches dem Beschuldigten hätte zugeordnet werden können. Am Abrieb ab der Drucktaste zur Gurtentriegelung hätte ein Hauptprofil nachgewiesen werden können, welches wiederum dem Beschuldigten zuzuordnen sei.