Gemäss dem Markenvertreter des Lieferwagens könne das Nichtauslösen des Airbags daran liegen, dass der Fahrzeuglenker den Sicherheitsgurt nicht benutzt habe, denn wäre der Lenker angegurtet gewesen, hätte der Airbag bei diesem Unfall gezündet werden sollen. Der Beschuldigte habe selbst angegeben, dass er sich des Öfteren nicht angurte. Hier liege ein weiteres Indiz für den Beschuldigten als Lenker des Lieferwagens. Noch in derselben Nacht sei der kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Appenzell I.Rh. mit der Spurensicherung im Lieferwagen betraut worden.