der Lenker eine unterdurchschnittliche Körpergrösse, d.h. unter 175cm bis 178cm, aufweise. Der Beschuldigte weise eine Körpergrösse von 170cm auf, was wiederum ein Indiz dafür sei, dass er der Lenker gewesen sei. Weiter habe die Untersuchung des Lieferwagens ergeben, dass keine Auslösung des Fahrerairbags und des Gurtstraffers am Fahrersitz habe festgestellt werden können. Gemäss dem Markenvertreter des Lieferwagens könne das Nichtauslösen des Airbags daran liegen, dass der Fahrzeuglenker den Sicherheitsgurt nicht benutzt habe, denn wäre der Lenker angegurtet gewesen, hätte der Airbag bei diesem Unfall gezündet werden sollen.