Aufgrund der Aussage des Beschuldigten, der Dritte habe sich in unbekannte Richtung entfernt, habe die Polizei nach entsprechenden Spuren im Gras gesucht, die vom Unfallort weggeführt hätten. Es hätten jedoch weder Schuhspuren noch niedergetretenes Grad festgestellt werden können. Dies wäre jedoch insbesondere wegen des starken Regens zu erwarten gewesen. Auch diese Umstände seien starke Indizien dafür, dass sich niemand vom Unfallort entfernt hätte und somit der Beschuldigte der Fahrer des Lieferwagens gewesen sei.