H. habe bestätigt, dass er sich gemeinsam mit A. neben Turnern aufgehalten habe, die ein grün/blaues T-Shirt getragen hätten und dass man mit ihnen gesprochen habe. Als der Berufungskläger um ca. 02.15 Uhr durch das Dorf zum Taxiplatz beim Landsgemeindeplatz gelaufen sei, sei er einem dieser Turner wieder begegnet, dessen Name er später mit «Andi» in Erinnerung gehabt hätte. Im Gespräch hätten sie realisiert, dass ihr Heimweg in dieselbe Richtung geführt habe und dass «Andi» den Lieferwagen des Berufungsklägers lenken würde. Auf der Fahrt sei der Berufungskläger auf dem Beifahrersitz eingenickt.