2. 2.1. Der Berufungskläger hat vor Bezirksgericht vorbringen lassen, er sei der Meinung, die Untersuchungsbehörden hätten sich zu schnell auf einen Sachverhalt eingeschossen und die Ermittlungen seien nicht ergebnisoffen geführt worden. So habe die Strafverfolgungsbehörde sehr wenig Energie aufgewendet, um den vom Berufungskläger beschriebenen Turner zu identifizieren. Es seien am Kantonalturnfest in Appenzell rund 8000 Teilnehmer aus der ganzen Schweiz erwartet worden. Viele dieser Vereine hätten nach der Turnfestfeier in der Region übernachtet, wobei die ursprüngliche Zuteilung der Übernachtungsmöglichkeit nicht eingehalten worden sei.