1. Gemäss Anklageschrift vom 8. Februar 2019 wird dem Beschuldigten A. vorgeworfen, in der Nacht auf Sonntag, 29. Juni 2014, seinen Lieferwagen mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,68 - 1,85 Gewichtspromille vom Zielparkplatz in Richtung seines Wohnorts gelenkt und auf der Enggenhüttenstrasse einen Selbstunfall verursacht zu haben.