Eine erste Spurensicherung fand noch auf der Unfallstelle durch F. vom Kriminaltechnischen Dienst KTD statt. A. wies laut Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin St. Gallen vom 3. Juli 2014 zum Zeitpunkt des Ereignisses eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,71 Gewichtspromille auf. 2. (…) 3. Mit Anklageschrift vom 8. Februar 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Bezirksgericht. Die Hauptverhandlung fand am 9. Juli 2019 statt. Das Urteil wurde den Parteien nach der Urteilsberatung mündlich eröffnet und kurz begründet. 4. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. erliess am 9. Juli 2019 folgendes Urteil: