Dieser mit Betoneinbringung erfolgte Ausbau stellt einen gravierenden Eingriff in die Landschaft dar, wie dies auch die Fachkommission Heimatschutz in ihrer Baubegutachtung vom 27. November 2017 feststellte. Hinzu kommt, dass dieser Ausbau im BLN-Objekt 1612 Säntisgebiet, Teilraum 1 (Kronbergkette mit Schwägalp und Fähneren) und somit in einer besonders schützenswerten Landschaft erfolgte, in welcher unter anderem die standortangepasste extensive Bewirtschaftung eines der Schutzziele ist. Die Öffnung der Alp Z. für grössere Fahrzeuge und somit die Intensivierung deren