1.4. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, er habe nur den Nachweis der objektiven Notwendigkeit des vorgesehenen Standorts nachzuweisen, wobei keine eigentliche Evaluation vorgenommen werden müsse. Im vorliegenden Fall sei die Erteilung einer Baubewilligung für eine zonenkonforme Baute nach Art. 16a RPG zu prüfen. Dem lnnerrhoder Alpkataster sei zu entnehmen, dass die Alp nur zu Fuss erreicht werden könne. Lediglich bei ganz trockenem Wetter seien kleine Transporte mit dem Einachser möglich. Grössere Transporte hätten mit dem Helikopter zu erfolgen.