Der Standort im Wald muss im Vergleich zu anderen Standorten aus höherwertigen Gründen zwingend sein (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1A.32/2004 vom 30. September 2004 E. 4.1). In Zusammenhang mit der Standortgebundenheit ist abzuklären, ob geeignetere Alternativstandorte in Frage kommen (vgl. Dajcar, a.a.O., Rz. 4.182).