9. Gegen den Rekursentscheid erhob der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 2. Juli 2019 Beschwerde und stellte das Rechtsbegehren, der Rekursentscheid der Standeskommission (Protokoll der Standeskommission Nr. 520) vom 14. Mai 2019 sei aufzuheben und es sei die nachträglich Baubewilligung für den Wegabschnitt vom Bach Y. bis Z. gemäss Baugesuch vom 15. November 2017 zu erteilen, 27 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang