Der verfügte Rückbau des Alpweges sei geeignet und erforderlich, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Bereits im Jahr 2015 hätte das Land- und Forstwirtschaftsdepartement der Firma B. mitgeteilt, dass eine damals geplante, zu drei Vierteln durch den Wald führende Erschliessung der Alp Z. vom Meliorationsamt, vom Amt für Raumentwicklung und vom Bezirk abgelehnt werde. Ohne eine Baubewilligung einzuholen, habe A. danach gleichwohl die strittigen Ausbauten der Weganlage im Wald realisiert.