Eine Fahrspur, welche über eine Weide führe, sei im Alpgebiet nicht selten anzutreffen. Das Fahren über eine Weide bedürfe keines Baugesuchs. Demgegenüber stelle ein im Waldareal mit Betonspuren befestigter Weg nicht die vorherrschende Bauausführung dar. Das Fahren über Weideland ab Privatweg der Alp W. stelle mit Bezug auf den grösstmöglichen Schutz des BLN-Gebiets den geringeren Eingriff dar. 26 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang