Bei der Wahl des Standorts einer landwirtschaftlichen Baute oder Anlage sei hinsichtlich der entgegenstehenden Interessen eine Abwägung vorzunehmen. Die Fachkommission Heimatschutz habe den Eingriff in ihrer Baubegutachtung als gravierend bezeichnet. Die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz habe festgestellt, der Ausbau beeinflusse das Landschaftsbild negativ. Aus der Wortwahl dieser Stellungnahmen gehe eindeutig hervor, dass der Eingriff zu einem erheblich nachteiligen Ergebnis geführt habe, was bei Betrachtung der Fotoaufnahmen nachvollziehbar sei.