Das Orthofoto auf dem Geoportal aus dem Jahr 2013 zeige Fahrspuren im Gras, was die Befahrbarkeit dieser Zufahrtsvariante belege. Das bestehende Senntumsrecht über die Flurstrasse X. umfasse die Berechtigung zum Treiben von Gross- und Kleinvieh, jedoch kein Fahrrecht. Die Befestigung des Wegs mit Betonspuren sei für das Treiben von Vieh ungeeignet.