6. Die Baukommission Inneres Land AI lehnte mit Verfügung vom 10. September 2018 das Gesuch um Erteilung der nachträglich baupolizeilichen Bewilligung für den Wegabschnitt vom Bach Y. bis Z. ab. Sie verpflichtete A., auf dem ohne Bewilligung erstellten 25 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang Wegabschnitt innert zehn Monaten ab Rechtskraft der Verfügung den gesetzlichen bzw. ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.