a RPV nicht notwendig. Die Art des Eingriffs stelle einen massiven Eingriff in die Landschaft dar und sei abzulehnen. Die Erschliessung der Alp müsse unter dem Gesichtspunkt der grösstmöglichen Schonung des BLN-Objektes erfolgen. Die Zufahrt sei in der Vergangenheit über das Gebiet der Alp W. erfolgt. Da eine Alternative für die Erschliessung bestehe, könnten alle durch das Bauvorhaben entstehenden Beeinträchtigungen vermieden werden. Das Rodungsgesuch habe die formellen Anforderungen nicht erfüllt und eine Nachbesserung unter Einreichung neuer Unterlagen bzw. der Nachweis für die forstliche Nutzung sei nicht erfolgt.