1. A. ist Grundeigentümer der Alp Z. Die Nordgrenze des Grundstücks verläuft entlang des Bachs Y. Die Alp mit einer Alphütte und zwei Ställen ist im Zonenplan als Sömmerungsgebietszone S klassiert und liegt im BLN-Objekt 1612 Säntisgebiet, Teilraum 1 (Kronbergkette mit Schwägalp und Fähneren).