2.4. Die Beschwerde ist folglich teilweise gutzuheissen. Der Einspracheentscheid vom 20. Juni 2019 ist aufzuheben und die Streitsache zur Neuverfügung über die gesetzlichen Leistungen über den Anspruch des Beschwerdeführers zurückzuweisen. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 14-2019 vom 3. Dezember 2019 Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Entscheid 8C_34/2020 vom 21. Februar 2020 nicht ein. 24 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang