Im Folgenden ist aufgrund der im Recht liegenden Unterlagen zu prüfen, ob der Beschwerdegegnerin der Nachweis gelingt, dass das beim Beschwerdeführer sowohl vom behandelnden Facharzt als auch vom beratenden Arzt der Beschwerdegegnerin diagnostizierte anterolaterales Impingement OSG links bei Status n. OSG Distorsion vorwiegend auf Abnützung oder Krankheit zurückzuführen ist. 2. 2.1. Es liegen folgende Arztberichte im Recht: