müssen eindeutige Beweise von unabhängigen Experten vorliegen, die in materieller Hinsicht nachvollziehbar und schlüssig sind, also den von der Praxis entwickelten Anforderungen an Gutachten genügen. Würden Beurteilungen versicherungsinterner Ärzte für den Nachweis des Gegenbeweises als ausreichend erachtet werden, würde die vom Gesetzgeber beabsichtigte «Schaffung von Klarheit» untergraben, indem sich die Dis- 21 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang