20 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang cher trage die Folgen der Beweislosigkeit. Diagnostiziert sei ein anterolaterales Impingement des OSG links bei Status nach OSG-Distorsion links. Demnach hätte zwar mal eine Listenverletzung nach Art. 6 Abs. 2 UVG vorgelegen. Ob diese damals überwiegend wahrscheinlich auf eine Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen gewesen sei, könne offengelassen werden, da der Status quo sine bei einer OSG-Distorsion ohnehin längst erreicht worden sei.