Als Begründung führte sie im Wesentlichen an, dass die Erstkonsultation am 14. August 2018, das heisst ein Jahr nach dem angeschuldigten Ereignis vom 22. August 2017, stattgefunden habe. Echtzeitlich sei demnach weder ein Unfallereignis, noch ein unfallbedingter Befund ausgewiesen. Auf die Stellungnahme von Dr. med. E. vom 24. Februar 2019 sei abzustellen. Dieser habe die Beschwerden am linken Fuss schlüssig als nicht unfallkausal beurteilt.