3.5. Der Antrag, der Fusswegabschnitt sei zu streichen, ist daher abzuweisen. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 1104 vom 1. Dezember 2020 19 - 69 Geschäftsbericht 2020 – Anhang 2. Gerichte 2.1. UVG-Verfahren (unfallähnliche Körperschädigung; unabhängige ärztliche Beurteilung) Ein Unfallversicherer kann sich nur aus der Leistungspflicht für eine unfallähnliche Körperschädigung nach Art. 6 Abs. 2 UVG befreien, wenn er beweist, dass diese Schädigung vorwiegend auf Abnützung oder Krankheit zurückzuführen ist. Erwägungen: I.