Der Bezirksrat lehnte die Streichung des Fusswegabschnitts im Einspracheentscheid im Wesentlichen mit der Begründung ab, er plane derzeit nicht, den Fussweg über den Bach B zu verlängern. Der Fussweg sei eingezeichnet, um eine zukünftige Fusswegverbindung von der Strasse E bis zum Restaurant F entlang des Bachs B zu ermöglichen. Das durch den Quartierplan vorgesehene Wegrecht sichere den Fusswegabschnitt als Zubringer. Eine allfällige Weiterführung über den Bach B ins benachbarte Quartier H bilde nicht Bestandteil des strittigen Quartierplans. Lärm könne dort noch keiner entstehen.