3.1. Im angefochtenen Quartierplan A ist im westlichen Teil des Quartierplangebiets ein Fussweg eingezeichnet. Der Weg beginnt an der nordwestlichen Ecke des Quartierplangebiets. Er verläuft zunächst entlang der westlichen Grenze des Quartierplangebiets über die Wegparzelle (…). Südlich davon verläuft der Fussweg über drei Parzellenreihen hinweg bis zum Bach B (…). 3.2. Im vorliegenden Rekursverfahren zur Diskussion steht nur ein Teil dieses Fusswegs: Der Rekurrent verlangt ausdrücklich nur, dass der über die Parzelle C verlaufende, südlichste Fusswegabschnitt aus dem Quartierplan gestrichen wird.