Die Planungsbehörde wies die Einsprache mit der Begründung ab, der Fussweg sei eingezeichnet, um eine zukünftige Fusswegverbindung zu ermöglichen. Die Grundeigentümerschaft wehrte sich mit Rekurs gegen den Entscheid der Planungsbehörde und machte geltend, es sei nicht zweckmässig, dieses Fusswegstück ohne sinnvolle Verbindung im Quartierplan zu belassen. Die Standeskommission wies den Rekurs ab. (…) 3. Streichung des Fusswegs