Unterschreitet die Fassade nach dem Anbringen der Aussenisolation den Grenzabstand, ist sie nicht rechtmässig. Die Rekurrenten bezeichnen die Aussenisolation als formell rechtmässig. Folgt man ihrer Darstellung, wären konsequenterweise sämtliche Bauteile eines bewilligten Bauvorhabens als formell rechtmässig einzustufen, auch wenn sie bei der Realisierung des Bauvorhabens in Abweichung von der Baubewilligung erstellt wurden.