2.5 Es ist auch nicht vorgesehen, dass bei einer Bauabnahme sämtliche Dimensionen einer Baute nachgemessen und mit den Bewilligungsplänen verglichen werden. Wird bei einer Bauabnahme beispielsweise übersehen, dass eine Baute einen in den Plänen eingezeichneten Abstand unterschreitet oder eine eingezeichnete Höhe überschreitet, ändert dies nichts daran, dass der Abstand planwidrig zu gering oder die Höhe planwidrig zu gross ist, dass also Verletzungen der Baubewilligung vorliegen. Unterschreitet die Fassade nach dem Anbringen der Aussenisolation den Grenzabstand, ist sie nicht rechtmässig.