2.4 Ebenso wenig lässt sich aus einem Schnurgerüst ableiten, dass die schlussendlich erstellte Baute den Grenzabstand einhält. Zwar wurde im vorliegenden Verfahren eigens der amtliche Geometer beigezogen, der für die Bauphase ein Schnurgerüst erstellte und bescheinigte: «Die im beiliegenden Situationsplan rot eingezeichneten Baufluchten wurden von uns abgesteckt. Die Grenzabstände und Gebäudemasse gem. Planbeilage sind eingehalten» (Bestätigung vom 27. November 2007, Beilage 4 der Rekurrenten). Damit wird nur bestätigt, dass eine Hilfskonstruktion für die Bauphase angebracht worden ist.