2.3 Es ist auch unerheblich, wenn im Rahmen des Bewilligungsverfahrens zum Nachweis der energetischen Verhältnisse Unterlagen eingereicht wurden, aus denen hervorgeht, dass 12cm dicke Schaumglasplatten geplant waren, wie die Rekurrenten behaupten (vgl. Aktenstück 2 der Rekurrenten, «Systemnachweis»). Der Systemnachweis beweist nur, wie die Zusammensetzung der Isolationsschichten geplant war. Wie nahe die äusserste Schicht nach der Realisierung der Baute an der Grenze liegt, ergibt sich aus dem Systemnachweis nicht.