2.2 Die Rekurrenten scheinen aus dem Umstand, dass eine Baubewilligung erteilt worden ist, ableiten zu wollen, dass die dann erstellte Baute rechtmässig ist. Sie übersehen, dass bei der Umsetzung eines Bauplans Fehler eintreten können und daher die realisierte Baute von den bewilligten Bauplänen abweichen kann. Dass auf dem Baubewilligungsplan ein Grenzabstand von 4m eingezeichnet war, bedeutet deshalb keineswegs, dass die Baute auch den Grenzabstand von 4m einhält.