1.5 Verletzung Grenzabstand durch Aussenisolation Die Eigentümerschaft eines Wohnhauses in der Wohnzone hat mehrere Jahre nach dem Neubau im terrainüberragenden Kellerbereich an der Fassade eine Aussenisolation angebracht. Hierauf reklamierte die Eigentümerschaft des benachbarten Grundstücks bei der Baubehörde eine Verletzung des Grenzabstands durch die Aussenisolation. Gegen das nachträgliche Baugesuch für die Aussenisolation erhoben die Eigentümer des Nachbargrundstücks mit Erfolg Einsprache. Der dagegen eingereichte Rekurs der Eigentümerschaft des Hauses mit der strittigen Isolation wurde abgewiesen. (…)