Die Standeskommission geht davon aus, dass Veranstaltungen, für die ein Eventlokal gebucht werden könnte, in der Tendenz abends beginnen und nachts enden. Damit sind die obenerwähnten, von einem Eventlokal unabhängig seiner konkreten Ausrichtung zu erwartenden Immissionen (Fahrzeuggeräusche, Türenschlagen, Rufen und Schwatzen der ankommenden, wegfahrenden oder heutzutage wegen des Rauchverbots auch ausserhalb des Gebäudes rauchenden Gäste) stärker geeignet, die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Gebäude zu beeinträchtigen, als tagsüber.