4.3. Ohne die Öffnungszeiten des Eventlokals und ohne Angaben darüber, welche Veranstaltungen im Eventlokal geplant sind, lässt sich nicht beurteilen, wann von ihm in welchem Ausmass Emissionen, so durch das An- und Wegfahren oder Gespräche der Besuchenden ausserhalb des Lokals, ausgehen, und damit auch nicht, ob die Emissionen in eine Tageszeit fallen, in dem in Wohnzonen das Ruhebedürfnis im Vordergrund steht. Die Standeskommission geht davon aus, dass Veranstaltungen, für die ein Eventlokal gebucht werden könnte, in der Tendenz abends beginnen und nachts enden.