Dabei ist zu beachten, dass von Gastwirtschaftsbetrieben ohne Aussenplätze zwar in der Regel keine störenden Einwirkungen ausgehen; was aber mit der Wohnnutzung nachhaltig in Konflikt geraten kann, sind erfahrungsgemäss die mit dem Besucherverkehr verbundenen Immissionen (Motorengeräusche, Türenschlagen, Rufen und Schwatzen der Gäste etc..), wobei besonders schwer wiegt, wenn diese Immissionen nachts, das heisst zu einer Zeit auftreten, da das Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner besonders gross ist (AGVE 1990, S. 292, 294). Die Zonenkonformität von Lokalen hängt daher auch von ihren Öffnungszeiten ab (GVP 2000 Nr. 74, Rubrum).