Es können zwar Vergleiche zwischen Quartierrestaurants und Eventlokals angestellt werden. Ein Eventlokal kann einem Quartierrestaurant aber nur gleichgestellt werden, wenn die beiden Gewerbe vergleichbare Auswirkungen zeitigen. Dabei ist zu beachten, dass von Gastwirtschaftsbetrieben ohne Aussenplätze zwar in der Regel keine störenden Einwirkungen ausgehen;