4.2. Die Kritik der Rekurrentin ist berechtigt. Die Akten enthalten keine zuverlässigen Angaben darüber, welche Veranstaltungen (Events) im geplanten Eventlokal stattfinden sollen und wann diese Veranstaltungen geplant sind. Die Vorinstanz beschränkte sich mangels Angaben im Baugesuch darauf, sich aufgrund der Anzahl der geplanten Sitzplätze und der für die neue Nutzung beanspruchten Fläche, dem Einbau einer Küche und von Toilettenanlagen, ein Bild zu machen.