Wohnzonen sind die Teile der Bauzonen, deren Nutzungszweck primär dem Wohnen gewidmet ist; im Vordergrund steht das ruhige und gesunde Wohnen (Griffel et al. [Herausgeber], Fachhandbuch Öffentliches Baurecht, 2016 [im Folgenden abgekürzt Fachhandbuch], Rz 1.60). Bei der Beurteilung der Frage, ob ein nicht störender Betrieb vorliegt, ist auf durchschnittliche, objektivierte Bedingungen abzustellen; es genügt, wenn mit einer bestimmten Nutzung typischerweise Störungen verbunden sind, die über das hinausgehen, was normalerweise mit dem Wohnen verbunden ist (AGVE 1989, S. 217 f.)