Die Baubewilligungsbehörde lehnte die Einsprache ab und stellte der Bauherrschaft die Erteilung der Baubewilligung in Aussicht. Den Rekurs der Einsprecherin gegen den Entscheid der Baubewilligungsbehörde hat die Standeskommission gutgeheissen und den Einspracheentscheid aufgehoben.