1.4 Zonenkonformität eines Eventlokals in der Wohnzone In einer Wohnzone möchte die Bauherrschaft ein bestehendes Gebäude in ein Veranstaltungslokal umbauen. Im Auflageverfahren wurde mit einer Einsprache bemängelt, dass aus dem Gesuch nicht ersichtlich ist, wie das Veranstaltungslokal betrieben und was darin angeboten wird. Da von einem gastgewerblichen Angebot ausgegangen werden müsse, sei das Projekt in der Wohnzone zonenfremd und daher abzulehnen. Die Baubewilligungsbehörde lehnte die Einsprache ab und stellte der Bauherrschaft die Erteilung der Baubewilligung in Aussicht.