1.3 Mangelnde Rechts- und Prozessfähigkeit einer Erbengemeinschaft Ein Rechtsanwalt bestellte beim zuständigen Zivilstandsamt einen Familienausweis für den im Kanton Appenzell I.Rh. beheimateten A.B. Das Gesuch begründete er damit, dass er im Auftrag einer Bank über den Familienausweis an die Kontaktdaten von allfälligen Nachkommen von A.B. gelangen möchte. Die Bank könne keinen Kontakt mehr zu ihrem vor Jahren ins Ausland gezogenen Kunden A.B. herstellen. Das Zivilstandsamt lehnte die Bekanntgabe der Daten ab. Der Rechtsanwalt erhob für die mutmassliche Erbengemeinschaft A.B., welche aus den mutmasslichen Nachkommen von A.B. besteht, gegen die Verfügung des Zivilstandsamts Rekurs.