4.4. Im Rekurs kritisierte die Rekurrentin, der Lawinenabgang vom letzten Jahr zeige gerade auf, dass der alte Standort lawinengefährdet sei. Aufgrund der Klimaerwärmung werde sich das Problem von Lawinen weiter vergrössern. Das Land- und Forstwirtschaftsdepartement werfe ihr vor, dass ein anderer Standort nicht geprüft worden sei. Im Verwaltungsverfahren sei der Sachverhalt aber von Amtes wegen abzuklären. Es gebe keine Begründungspflicht.