4.2. Im Rodungsgesuch antwortete die Rekurrentin auf die Frage, weshalb das Vorhaben nicht an einem anderen Ort ausserhalb des Walds realisiert werden könne: «Verlegen der zerstörten Garage ausserhalb des lawinengefährdeten Bereichs. Standortgebundenheit durch Anbau an bestehendes Technikhäuschen. Das Technikhäuschen ist von Waldraum umgeben und unterschreitet den Waldabstand.» Die Frage «Welche Varianten wurden geprüft?» liess sie unbeantwortet (Akten des Land- und Forstwirtschaftsdepartements, act. 2: Rodungsgesuch Formular vom 12. Juni 2019, Ziff. 2.1).