Für die Rodung einer Waldfläche müssen wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen. Naturgefahren am bisherigen Standort bilden für sich noch keinen ausreichenden Grund, um eine Umplatzierung in den Wald zu bewilligen. Sind auf dem Grundstück auch andere bebaubare Flächen ausserhalb des Walds vor Lawinen sicher, muss zunächst geprüft werden, ob ein Ersatzbau dort erstellt werden kann. Da die Grundeigentümerschaft mögliche Alternativstandorte ausserhalb des Walds noch nicht abgeklärt hatte, konnte keine Rodung von Waldflächen für die gewünschte Ersatzbaute bewilligt werden. (…) 2. Rodungsbewilligung, Voraussetzungen