1.2 Ablehnung eines Rodungsgesuchs Nachdem eine Garage durch eine Lawine zerstört wurde, wollte die Grundeigentümerschaft in einer nahegelegenen, nicht von Naturgefahren bedrohten Waldfläche eine Ersatzbaute realisieren. Das Land- und Forstwirtschaftsdepartement wies das dazu erforderliche Rodungsgesuch ab. Diese Verfügung hat die Standeskommission auf Rekurs der Grundeigentümerschaft bestätigt.